<noch weiter auszuarbeiten>

Die heutigen Katastralgemeinden waren jahrhundertelang eigenständige Dörfer im Umkreis der landesfürstlichen Stadt Klosterneuburg. 

Am 15.Oktober 1938 wurden jedoch alle gemeinsam als 26.Bezirk in das ‚Groß-Wien‘ des Deutschen Reichs integriert. Sie befanden sich damit unter jenen 97 niederösterreichischen Ortsgemeinden, deren Einverleibung den raschen Ausbau Wiens zu einem ‚Hamburg des Ostens’ ermöglichen sollte. Nicht ‚im Boot‘ waren allerdings jene Teile des Gemeindegebietes, die als Ergebnis der Donauregulierung des späten 19. Jahrhunderts jenseits der Donau lagen: sie wurden dem Bezirk Korneuburg bzw. dem späteren Reichsgau Niederdonau zugeschlagen. 

Nach Kriegsende war die Provisorische Staatsregierung bestrebt, die frühere Ländereinteilung wiederherzustellen. Wie bereits im Wahlgesetz vom 19.Oktober 1945 vorweggenommen, regelte das Gebietsänderungsgesetz vom 26. Juli 1946 die Rückgliederung von 80 Gemeinden nach Niederösterreich; darunter war auch der gesamte 26. Bezirk. Der Vollzug verzögerte sich jedoch noch bis zum 1. September 1954, da die einmütige Zustimmung des Alliierten Rates, die für ein Verfassungsgesetz nötig war, nicht eher zustande kam. 

Am Beispiel einer Protestversammlung vom 24.Oktober 1945 im Stiftskeller zeigte sich, dass die Entscheidung, Klosterneuburg wieder von Wien zu trennen, anfangs durchaus umstritten war; ins Treffen geführt wurden vor allem wirtschaftliche Gründe. Ähnlich argumentierte später auch der Bundes- und Nationalratsabgeordnete und (1965/66) Klosterneuburger Bürgermeister Leopold Weinmayer als Wortführer der Idee, die Stadt im Verband mit ihren früheren Umgebungsorten zurückzuführen. Das Vorhaben gelang, machte Klosterneuburg zur drittgrößten Stadt Niederösterreichs und zugleich zur Pionierin für Gemeindezusammenlegungen in Österreich.  

Im neuen Territorium waren auch wieder die früheren Gebiete am rechten Donauufer enthalten, es war aber auch ein kleiner Gebietsverlust zu verzeichnen:  der nördliche Teil des Kuchelauer Hafens, seit der Errichtung 1892 bei Klosterneuburg und daher 1938 mit eingebracht, verblieb 1954 bei Wien. Das führte zur Verlegung der Landes- und Stadtgrenze vom ‚Nasenweg’ beim alten Linienamt im Kahlenbergerdorf (nach 1945 auch Zonengrenze, siehe Foto auf der Startseite) zum Bereich der Donauwarte.

Die Klosterneuburger Katastralgemeinden nahmen ihre neue Rolle nicht ohne Widerstand hin: Selbständigkeitsbestrebungen wie eine entsprechende Eingabe vom Februar 1956 an den Landeshauptmann blieben jedoch wirkungslos.  

Ihre offizielle Verbindung zur Stadtregierung wird seither über die Funktion der ‚Ortsvorstehung’ und deren verpflichtende Teilnahme (ohne Stimmrecht) an den Gemeinderatssitzungen unterhalten. 

Im Netz der insgesamt 220 Klosterneuburger Straßenkilometer machen Ortstafeln, also Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung, als ‚Binnengrenzen‘ die Ausdehnung der ehemaligen Ortsgebiete sichtbar.

Für die Pflege einer lokalen kulturellen und sozialen Identität sorgen u.a. die örtlichen Pfarren, Freiwilligen Feuerwehren und anderen Vereine. In Kierling und Kritzendorf werden jährlich am 26. Oktober Wandertage mit Volksfestcharakter entlang der ursprünglichen Ortsgrenzen abgehalten.